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ANBIETERKENNZEICHNUNG NACH § 5 TELEMEDIENGESETZ

Verantwortlicher i.S.d. § 5 Telemediengesetz:

Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-1
Fax: +49 208 825-2755
E-Mail: info@oberhausen.de
De-Mail: info@oberhausen.de-mail.de

Die Stadt Oberhausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Daniel Schranz.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 120646753

RECHTLICHE HINWEISE

Die Stadt Oberhausen ist um die Richtigkeit und Aktualität der Informationen und Daten auf der Website des Traukalenders Oberhausen bemüht. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.
Die Stadt Oberhausen behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen und Daten ohne Ankündigung vorzunehmen.

Die Stadt Oberhausen kann Manipulation oder versehentliche Verfälschungen Dritter an den von ihr unter Internet-Bedingungen angebotenen Informationen und Daten nicht ausschließen und übernimmt auch insoweit keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten und Informationen.

Der Inhalt der Stadt Oberhausen Website des Traukalenders Oberhausen ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen und Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen und Bildmaterial bedarf - mit Ausnahme des für die Weiterverbreitung ausdrücklich angebotenen Text- und Bildmaterials - der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Oberhausen.

Alle Informationen und Daten, ihre Nutzung, die Anmeldung zur Stadt Oberhausen Website des Traukalenders Oberhausen sowie das mit der Stadt Oberhausen Website des Traukalenders Oberhausen zusammenhängende Handeln, Dulden oder Unterlassen unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberhausen.

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE Kommunikation

1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Stadt Oberhausen bietet mit der Poststelle die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Die Stadt Oberhausen eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die VPS können keine Vorgänge für städtische Gesellschaften (z.B. STOAG Stadtwerke GmbH,  WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, EVO Energieversorgung Oberhausen AG) oder andere Behörden (z.B. Finanzamt, Ministerien) abgewickelt werden.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
2.1 Formfreie Vorgänge

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf www.oberhausen.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesandt werden. Die Nutzung der Online-Formulare ist ebenso möglich.

2.2 Formgebundene Vorgänge

Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 Nr. 12 eIDAS-Verordnung versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die Poststelle der Stadtverwaltung rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Weg (ausschließlich) an die Adresse info@oberhausen.de gesandt werden.

Alternativ besteht die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation über De-Mail gemäß § 3a VwVfG NW. Um hier ein Schriftformerfordernis zu erfüllen, muss die De-Mail absenderbestätigt versandt werden. Die zentrale De-Mail-Adresse der Stadt Oberhausen lautet info@oberhausen.de-mail.de

2.3 Funktionsweise

Damit Sie Ihre Daten verschlüsselt übersenden können, benötigen Sie auf Ihrem Rechner ein Zertifikat zur Verschlüsselung Ihrer E-Mail-Kommunikation.

Eine Übersicht der Zertifizierungsanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Zur Verschlüsselung einer Nachricht an die Stadt Oberhausen benötigen Sie weiterhin ein "Gegenstück" zu Ihrem Schlüssel, den "öffentlichen Schlüssel" der Stadt Oberhausen, den Sie sich hier herunterladen können.

Folgendes Dateiformat wird zur Verfügung gestellt:

Öffentlicher Schlüssel (.cer) der Stadt Oberhausen (cer, 2 kB)

Ihr öffentlicher Schlüssel wird automatisch an die Stadt Oberhausen übergeben, wenn Sie Ihre Daten an das Postfach info@oberhausen.de absenden.

Mit der Übersendung Ihrer verschlüsselten Daten an das Postfach info@oberhausen.de eröffnen Sie einen elektronischen Zugang für die rechtsverbindliche Kommunikation der Stadt Oberhausen mit Ihnen.
Diese Zugangseröffnung können Sie jederzeit formlos gegenüber der Stadt Oberhausen widerrufen.

Weitere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Fragen an die Stadt Oberhausen zur Verschlüsselung oder elektronischen Signatur richten Sie bitte an: virtuelles.rathaus@oberhausen.de.

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Datenschutz

Die Stadt Oberhausen verpflichtet sich, die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Informationen und Daten zu gewährleisten, um das Recht des einzelnen sicherzustellen, im Rahmen des geltenden Rechts selbst über die Preisgabe und Verwendung sie/ihn betreffender Informationen zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht). Grundlagen hierfür sind das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NW) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils gültigen Fassung.

Alle per E-Mail gesendeten Daten sind ungeschützt. Sie können evtl. von Dritten, während der Übermittlung, eingesehen werden. Wenn Sie persönliche Daten und Informationen versenden möchten, die Sie lieber geheimhalten möchten, sollten Sie auf eine Übermittlung via E-Mail verzichten. Eine Verschlüsselung der Daten ist z.Z. noch nicht realisiert. Die Stadt Oberhausen ist jedoch bemüht, Verschlüsselungstechniken einzusetzen, sobald sich Techniken etabliert haben.

HINWEISE/FRAGESTELLUNGEN

Sollten Sie Fragen zu diesem Hinweis zum Datenschutz und/oder zum Datenschutz allgemein haben, können Sie sich unter datenschutz@oberhausen.de an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oberhausen wenden.

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT

Stadt Oberhausen

Fachbereich 2-4-70/Standesamt
Bahnhofstr. 66

46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-1

Verantwortlich für den Gesamtauftritt ist der Bereich 2-4-70 vertreten durch Frau Birgit Wilken, erreichbar unter: fachbereich.standesamt@oberhausen.de 

Haben Sie ein technisches Problem, wenden Sie sich bitte an: itx@oberhausen.de

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