1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Stadt Oberhausen bietet mit der Poststelle die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Oberhausen eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die VPS können keine Vorgänge für städtische Gesellschaften (z.B. STOAG Stadtwerke GmbH, WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, EVO Energieversorgung Oberhausen AG) oder andere Behörden (z.B. Finanzamt, Ministerien) abgewickelt werden.
2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
2.1 Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf www.oberhausen.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesandt werden. Die Nutzung der Online-Formulare ist ebenso möglich.
2.2 Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3 Nr. 12 eIDAS-Verordnung versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die Poststelle der Stadtverwaltung rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Weg (ausschließlich) an die Adresse info@oberhausen.de gesandt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation über De-Mail gemäß § 3a VwVfG NW. Um hier ein Schriftformerfordernis zu erfüllen, muss die De-Mail absenderbestätigt versandt werden. Die zentrale De-Mail-Adresse der Stadt Oberhausen lautet info@oberhausen.de-mail.de.
2.3 Funktionsweise
Damit Sie Ihre Daten verschlüsselt übersenden können, benötigen Sie auf Ihrem Rechner ein Zertifikat zur Verschlüsselung Ihrer E-Mail-Kommunikation.
Eine Übersicht der Zertifizierungsanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Zur Verschlüsselung einer Nachricht an die Stadt Oberhausen benötigen Sie weiterhin ein "Gegenstück" zu Ihrem Schlüssel, den "öffentlichen Schlüssel" der Stadt Oberhausen, den Sie sich hier herunterladen können.
Folgendes Dateiformat wird zur Verfügung gestellt:
Öffentlicher Schlüssel (.cer) der Stadt Oberhausen (cer, 2 kB)
Ihr öffentlicher Schlüssel wird automatisch an die Stadt Oberhausen übergeben, wenn Sie Ihre Daten an das Postfach info@oberhausen.de absenden.
Mit der Übersendung Ihrer verschlüsselten Daten an das Postfach info@oberhausen.de eröffnen Sie einen elektronischen Zugang für die rechtsverbindliche Kommunikation der Stadt Oberhausen mit Ihnen.
Diese Zugangseröffnung können Sie jederzeit formlos gegenüber der Stadt Oberhausen widerrufen.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Fragen an die Stadt Oberhausen zur Verschlüsselung oder elektronischen Signatur richten Sie bitte an: virtuelles.rathaus@oberhausen.de.